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Psychische Gefährdungsanalyse

Seit 2013 sind alle Unternehmen und Arbeitgeber*innen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Psychische Gefährdungsanalyse und -Beurteilung (PGB) durchzuführen. Sie dient als wesentliche Grundlage für die Erörterung erforderlicher Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

 Trotzdem sind bislang nur etwa 34 % der Unternehmen dieser Pflicht (§§ 5, 6 ArbSchG) nachgekommen.

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Dies hat hohe Geldstrafen durch den Gesetzgeber zur Folge. Insbesondere können zudem Regressansprüche durch Versicherungen geltend gemacht werden, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder zu psychischen Erkrankungen (wie Burnout oder Depressionen) kommt. Das kann teuer werden!

Langfristig müssen also Förderungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden, die mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Betriebsrelevante Faktoren wie Krankenquote, Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung können durch eine professionelle Gefahrenanalyse signifikant und positiv beeinflusst werden.

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Rechtzeitig Stressbelastungen wahrzunehmen und angemessen darauf zu reagieren, ist zur Bindung von Mitarbeitern und zur Erhaltung deren Leistungsfähigkeit eine der wichtigsten Instrumente, um personellen Engpässen entgegen zu wirken. Beschäftigte, die an Lösungen mitwirken können, identifizieren sich stärker mit notwendigen Veränderungen und trainieren gleichzeitig Verantwortung und eine konstruktive Haltung.

Ganz gleich, ob Ihr Pflichtbewusstsein oder die Chancenerkennung Sie treibt – wir helfen Ihnen gerne zum Erfolg!

 

Wir gehen strukturiert mit Ihnen gemeinsam vor und starten mit der Planung und Vorbereitung. Dies abgestimmt auf Ihre Unternehmensgröße und Gegebenheiten. Nach der umfangreichen Analyse des IST-Zustandes, entwickeln wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse, entsprechende Maßnahmen. 

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Nach 12 Monaten führen wir eine Erfolgskontrolle durch und gehen in die Nach- und Feinjustierung über.

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